Beitrags- und Gebührenordnung des LindyPott e.V.

§ 1 Präambel

Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

§ 2 Mitgliedschaften

(1) Aktive Mitgliedschaft

Die aktive Mitgliedschaft erlaubt die freie Teilnahme an allen wöchentlichen Kursangeboten (aktuellem Tanzlevel entsprechend) sowie vereinsinternen Veranstaltungen (z. B. Social Dances), die durch aktive Vereinsmitglieder organisiert werden. Themenworkshops und Sonderveranstaltungen sind nicht inbegriffen.

Die aktive Mitgliedschaft gewährt Anwesenheitsrecht, Stimmrecht, Rederecht in Mitgliederversammlungen.

Die Kündigung erfolgt gemäß Satzung und schriftlich an den Vorstand.

(2) Aktive Soli-Mitgliedschaft

Der Vorstand ist berechtigt, für Mitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen (bspw. Vollzeitschüler*innen und -student*innen bis zum 27. Lebensjahr) befristet eine Aktive Soli-Mitgliedschaft anzubieten. Die Aktive Soli-Mitgliedschaft muss beim Vorstand beantragt werden. Soli-Mitglieder verpflichten sich, die Mitgliedschaft zu wechseln, sobald sich ihre wirtschaftliche Situation verbessert.

Die Aktive Soli-Mitgliedschaft erlaubt die freie Teilnahme an allen wöchentlichen Kursangeboten (aktuellem Tanzlevel entsprechend) sowie vereinsinternen Veranstaltungen (z. B. Social Dances), die durch aktive Vereinsmitglieder organisiert werden. Themenworkshops und Sonderveranstaltungen sind nicht inbegriffen.

Die Aktive Soli-Mitgliedschaft gewährt Anwesenheitsrecht, Stimmrecht, Rederecht in Mitgliederversammlungen.

Die Kündigung erfolgt gemäß Satzung und schriftlich an den Vorstand.

(3) Fördermitgliedschaft

Für alle, die den LindyPott e.V. unterstützen möchten, ohne am Kursangebot zu partizipieren, gibt es die Fördermitgliedschaft. Sie ermöglicht freie Teilnahme an vereinsinternen Veranstaltungen (z. B. Social Dances), die durch aktive Vereinsmitglieder organisiert werden. Das wöchentliche Kursangebot, Themenworkshops und Sonderveranstaltungen sind nicht inbegriffen.

Die Fördermitgliedschaft gewährt Anwesenheitsrecht, kein Stimmrecht und kein Rederecht bei Mitgliederversammlungen.

Die Kündigung erfolgt gemäß Satzung und schriftlich an den Vorstand.

(4) Ehrenmitgliedschaft

Ehrenmitglieder können Mitglieder werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung (mit ¾ Mehrheit) ernannt. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

Die Ehrenmitgliedschaft ermöglicht die Teilnahme an allen Vereinsangeboten inkl. Sonderveranstaltungen.

Die Ehrenmitgliedschaft gewährt Anwesenheitsrecht, Stimmrecht und Rederecht in Mitgliederversammlungen.

Die Kündigung erfolgt gemäß Satzung durch den Vorstand oder das Mitglied selbst.

(5) Teachermitgliedschaft

Wer mindestens 35 Unterrichtsstunden pro Jahr leistet, kann die Teachermitgliedschaft in Anspruch nehmen.

Die Teachermitgliedschaft ist beitragsfrei und erlaubt die Teilnahme an vereinsinternen Social Dances, wöchentlichen Kursangeboten und internen Themenworkshops (aktuellem Tanzlevel entsprechend), Fortbildungen, sowie weiteren Vereinsangeboten, die als solche gekennzeichnet sind. Die Teilnahme an Sonderveranstaltungen ist nicht inbegriffen.

Die Teachermitgliedschaft gewährt Anwesenheitsrecht, Stimmrecht, Rederecht in Mitgliederversammlungen.

Die Teachermitgliedschaft löst automatisch die Regelung der Pflichtarbeitsstunden ab, da durch den Unterricht, Vorbereitung und Kursbetreuung diese als geleistet gelten.

Die Kündigung erfolgt gemäß Satzung und schriftlich an den Vorstand. Sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht werden, wechselt das Mitglied zum neuen Jahr automatisch in die reguläre aktive Mitgliedschaft.

(6) Tagesmitgliedschaft A

Die Tagesmitgliedschaft ist Grundlage für die Teilnahme an einem eintägigen Vereinsangebot (bspw. Themenworkshop), das durch das LindyPott-Teacher-Team unterrichtet und betreut wird. Die Teilnahme ist ausschließlich an einem konkreten Tag möglich.

Die Tagesmitgliedschaft gewährt kein Anwesenheitsrecht, kein Stimmrecht und kein Rederecht bei Mitgliederversammlungen.

Die Tagesmitgliedschaft bedarf keiner Kündigung, sie endet nach einem Tag automatisch.

(7) Tagesmitgliedschaft B

Die Tagesmitgliedschaft ist Grundlage für die Teilnahme an einem eintägigen Vereinsangebot, das durch das LindyPott-Teacher-Team und/oder externe Lehrer*innen unterrichtet und betreut wird. Die Teilnahme ist ausschließlich an einem konkreten Tag möglich.

Die Tagesmitgliedschaft gewährt kein Anwesenheitsrecht, kein Stimmrecht und kein Rederecht bei Mitgliederversammlungen.

Die Tagesmitgliedschaft bedarf keiner Kündigung, sie endet nach einem Tag automatisch.

(8) Schnuppermitgliedschaft

Die Schnuppermitgliedschaft beinhaltet die Teilnahme an einem Einstiegswochenende voraus. Sie berechtigt zudem für die nächsten 5 auf das Einstiegswochenende folgenden Wochen zur Teilnahme am Kursangebot (aktuellem Tanzlevel entsprechend), sowie vereinsinternen Veranstaltungen (z. B. Social Dances), die durch Vereinsmitglieder organisiert werden. Themenworkshops und Sonderveranstaltungen sind nicht inbegriffen.

Die Schnuppermitgliedschaft gewährt kein Anwesenheitsrecht, kein Stimmrecht und kein Rederecht bei Mitgliederversammlungen.

Die Schnuppermitgliedschaft bedarf keiner Kündigung, sie endet nach 5 Wochen automatisch. Auf Wunsch kann die Schnuppermitgliedschaft durch entsprechende Mitteilung des Mitglieds an den Vorstand als Aktive Mitgliedschaft fortgesetzt werden. In diesem Fall entfallen die Aufnahmegebühren für die Aktive Mitgliedschaft.

(9) Soli-Schnuppermitgliedschaft

Der Vorstand ist berechtigt, für Mitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen (bspw. Vollzeitschüler*innen und -student*innen bis zum 27. Lebensjahr) eine Soli-Schnuppermitgliedschaft anzubieten. Die Soli-Mitgliedschaft muss beim Vorstand beantragt werden.

Die Schnuppermitgliedschaft ist Grundlage für die Teilnahme an einem Einstiegswochenende und darauffolgenden 5 Wochen freie Teilnahme an wöchentlichen Kursangeboten (aktuellem Tanzlevel entsprechend) sowie vereinsinternen Veranstaltungen (z. B. Social Dances,...), die durch aktive Vereinsmitglieder organisiert werden. Themenworkshops und Sonderveranstaltungen sind nicht inbegriffen.

Die Schnuppermitgliedschaft gewährt kein Anwesenheitsrecht, kein Stimmrecht und kein Rederecht bei Mitgliederversammlungen.

Die Schnuppermitgliedschaft bedarf keiner Kündigung, sie endet nach 5 Wochen automatisch. Auf Wunsch kann die Schnuppermitgliedschaft durch entsprechende Mitteilung des Mitglieds an den Vorstand als Aktive Mitgliedschaft fortgesetzt werden. In diesem Fall entfallen die Aufnahmegebühren für die Aktive Mitgliedschaft.

§ 3 Vereinsbeiträge

    pro Person
Aktive Mitgliedschaft   29,00 €/Monat
Aktive Soli-Mitgliedschaft   19,00 €/Monat
Fördermitgliedschaft   mind. 10,00 €/Monat
Ehrenmitgliedschaft   0,00 €/Monat
Teachermitgliedschaft   0,00 €/Monat
Tagesmitgliedschaft A   40,00 €/Tag
Tagesmitgliedschaft B   90,00 €/Tag
Schnuppermitgliedschaft   115,00 € einmalig
Soli-Schnuppermitgliedschaft   95,00 € einmalig
Gastbeitrag   15,00 €/Kursstunde

(2) Die Aufnahmegebühr beträgt 50,00 €.

Die Aufnahmegebühr entfällt

  • bei Fördermitgliedschaften
  • bei Tagesmitgliedschaften
  • bei Schnuppermitgliedschaften
  • bei Teachermitgliedschaften
  • bei Beitritt zum 1. September 2024 oder früher
  • bei Wechsel in eine andere Mitgliedschaftsform, der Wechsel in die Tagesmitgliedschaft ist dabei ausgeschlossen

(3) Im Falle eines direkten Übergangs von der Schnuppermitgliedschaft in die Aktive Mitgliedschaft nach dem 15. des aktiven Monats entfällt der erste Monatsbeitrag der Aktiven Mitgliedschaft.

(4) Im Interesse des Vereins sowie in Härtefällen ist der Vorstand berechtigt, durch mehrheitlichen Vorstandsbeschluss von der Beitragsregelung abweichende Regelungen zu treffen.

§ 4 Zahlweise und Fälligkeit

(1) Mitglieder verpflichten sich entsprechend der Satzung, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die festgesetzten Beiträge werden zum 3. des jeweiligen Monats eingezogen.

(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des betreffenden Mitglieds.

§ 5 Säumnis

Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung einen Monat im Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Mahnung. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher schriftlicher Mahnungen oder länger als zwei Monate den Beitrag nicht, so erfolgt gemäß der Satzung die Streichung von der Mitgliederliste zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Mahngebühren

Mitglieder, die bis zum 5. des laufenden Monats ihren Beitrag nicht bezahlt haben, erhalten eine Mahnung. Die erste Mahnung wird kostenlos per E-Mail verschickt.

Die zweite Mahnung wird nach 14 Tagen per E-Mail verschickt. Es fallen Mahngebühren in Höhe von 20,00 Euro an.

Wird der Beitrag weiterhin nicht bezahlt, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.

Rücklauf einer Lastschrift wird mit 8,00 € in Rechnung gestellt.

§ 6 Umlagen

Umlagen dürfen nur in Härtefällen zur Erfüllung des Vereinszwecks durch die reguläre oder außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen und zur Deckung eines größeren Finanzbedarfs des Vereins, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann, eingesetzt werden. Sie dürfen grundsätzlich nur bis zur Höhe von drei Monatsbeiträgen und nicht häufiger als einmal pro Jahr erhoben werden.

§ 7 Arbeitsstunden

Werden derzeit nicht berechnet

§ 8 Ausnahmeregelungen und Inkrafttreten

Von dieser Beitragsordnung abweichende Regelungen dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen auf Antrag eines Mitgliedes vom Vorstand beschlossen werden.

 

Diese Beitragsordnung tritt am 03.05.2024 in Kraft.

 ... weitere Dateien bzw. Infos findet ihr auf der LindyPott e.V. Downloadseite.